AGB
1. Umfang, Thema, Methoden und Inhalte
Pierre Pfeiler
nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, erbringt auf der Grundlage des erstellten und angenommen Angebotskonzeptes (das Bestandteil dieses Vertrages geworden ist) folgende Leistungen:
Seminardurchführung
Das Seminar ist auf maximal 12 Teilnehmende ausgelegt. Die Auftragnehmer sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, überzählige Teilnehmende auf Wunsch des Auftraggebers mit einzubeziehen. Sind nicht alle Teilnehmende anwesend, so kann der beauftragte Seminarleiter das Seminar auch mit den vorhandenen Teilnehmenden durchführen.
Der Auftragnehmer wird das Seminar entweder selber oder durch einen vorher beauftragten und dem Auftraggeber bekannnte Seminarleiter durchführen lassen. Bei krankheitsbedingter Abwesenheit ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Der Auftragnehmer darf sich im Krankheitsfall mit Zustimmung des Auftraggebers einen externen Seminarleiter mit vergleichbarer Qualifikation einsetzen.
Sind nicht alle eingeplanten Teilnehmenden anwesend, so kann der Auftragnehmer das Seminar auch mit den vorhandenen Teilnehmenden durchführen. Die Bezahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung auf das angegebene Konto des Auftragnehmers laut Rechnung.
Nicht im Angebot enthaltene und auf Wunsch des Auftraggebers zusätzlich durchgeführte Maßnahmen werden wie folgt berechnet:
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- Ganztägige Maßnahmen zum vereinbarten Tagessatz,
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- halbtägige Maßnahmen in Präsenz (bis 4h) mit 70% des vereinbarten Tagessatzes,
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- Maßnahmen in virtueller/digitaler Durchführung anteilig des Zeitaufwandes zum vereinbarten Tagessatz.
Der Auftraggeber trägt die Kosten der Anreise, Unterbringung und Verpflegung des Auftragnehmers gemäß der Angebotskonzeption. Für Reisekosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Seminar stehen, erhält der Auftragnehmer für PKW-Fahrten die gesondert mit dem Honorar vereinbarte Kilometerpauschale zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel werden gegen Vorlage des Beleges bis zur Höhe der Bahnfahrt 1. Klasse (Flugzeug ggf. nach Abstimmung) einschließlich IC, EC bzw. ICE-Zuschläge erstattet.
2. Seminarunterlagen, Medien
Dier Auftragnehmer stellt nur in vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber jedem Teilnehmenden die für das Seminar ggfls. Erforderlichen Teilnehmerunterlagen zur Verfügung.
Der Auftraggeber stellt die zur Durchführung des Seminars notwendigen technischen Medien und Verbrauchsmaterialien. Dazu gehören i.d.R.:
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- 1 Flipchart mit Papier
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- 1 Moderationswand (Pin-Wände)
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- 1 Beamer mit Projektionsfläche
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- bei relevantem EDV-Einbezug einen PC mit Anbindung an das Intranet und Echtsystem.
Die Auftragnehmer übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch einen seminartypischen Gebrauch der Materialien und Geräte verursacht werden.
Der Auftraggeber stimmt der Verwendung von Fotos zu Dokumentationszwecken (Fotoprotokolle) zu. Der Auftragnehmer erstellt diese Fotos ausschließlich zum Zweck der Seminardokumentation im Rahmen von Fotoprotokollen. Insofern auf Fotos Teilnehmende erkennbar sind, trägt der Auftraggeber Sorge für die Einhaltung personenrechtlicher Vorschriften (z.B. DSGVO). Diese Protokolle werden im Nachgang zum Seminar ausschließlich der vom Auftraggeber benannten Person für eine eventuelle interne Weitergabe zur Verfügung gestellt.
3. Urheberrechte
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die eigenen Schulungsunterlagen frei von Rechten Dritter sind. Sämtliches vertragsgegenständliches Know- how, das im Zuge des Trainings entsteht oder in dieses eingebracht wird, bleibt in der exklusiven Verwertung des Urhebers.
4. Schweigepflicht, Wettbewerbsabrede
Alle dem Auftragnehmer zugänglich gemachten Informationen werden vertraulich behandelt. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ablauf des Vertrages. Sie gilt auch hinsichtlich der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere für die personenbezogenen Daten von Seminarteilnehmern. Auf Wunsch wird eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung erstellt (Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Bankgeheimnisses).
Die Auftragnehmer werden während der Dauer des Vertrages für unmittelbare Mitbewerber des Auftraggebers nicht tätig sein.
5. Stornoregelungen
Besonderheiten für Trainings am Arbeitsplatz:
Sind Trainings am Arbeitsplatz mit Echtkundenterminen Bestandteil des Vertrages, gelten folgende Regelungen:
- ein terminiertes und vom Auftragnehmer bestätigtes Training am Arbeitsplatz unterliegt den oben genannten Ausfallregelungen.
- findet ein für ein Training am Arbeitsplatz vereinbarter Kundentermin kurzfristig nicht statt oder ein Beratender kann den Termin nicht wahrnehmen, kann die freiwerdende Zeit durch den Mitarbeitenden selbst oder andere Mitarbeitende für inhaltliche Vertiefungen und/oder Simulationstrainings genutzt werden. Bei Absage gelten die oben genannten Ausfallregelungen.
- eine Verschiebung bzw. Neuterminierung von Trainings am Arbeitsplatz außerhalb der oben genannten Ausfallregelung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch die Auftragnehmer möglich.
Wird ein gebuchtes und bestätigtes Seminar oder Training seitens des
Kunden abgesagt, gilt folgende Staffel als Ausfallhonorar:
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bei einer Absage 1 bis 28 Tage vor dem gebuchten Termin werden 100 % des Honorars,
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bei einer Absage 29 bis 42 Tage vor dem gebuchten Termin werden 50 % des Honorars fällig.
Eine stornofreie Absage eines gebuchten Engagements ist ab 43. Tage vor dem vereinbarten Termin möglich.
6. Sektentätigkeit
Auftraggeber und die Auftragnehmer erklären hiermit ausdrücklich für sich bzw. die Mitarbeiter ihrer Unternehmen:
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- nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (z.B. Technologie zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst einer mit Scientology zusammenhängenden Technologie zu arbeiten, sondern sie vollständig abzulehnen;
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- keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach den genannten Technologien selbst zu besuchen oder bei anderen zu veranlassen bzw. dafür zu werben und
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- nicht Mitglied der IAS (International Association of Scientologists) zu sein.
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- Sollte sich eine Aussage als unwahr herausstellen oder in Zukunft verletzt werden, stellt dies einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages dar.
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7. Allgemeine Regelungen
Keine der Parteien wird Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der anderen Vertragsparteien übertragen. Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Textform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.
Pierre Pfeiler
Hochstadenstr. 1-3
50674 Köln
phone +49 176 / 322 65 209
mail pierre.pfeiler@andersdigital.de
Köln, den 01.01.2025